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Verordnung zum Schutz des Unteren Tösstals

Im Gebiet des unteren Tösstal sind Bikende von Winterthur bis Bülach unterwegs. Was passiert, wenn die neue Schutzverordnung in Kraft tritt, weiss bisher niemand. Wir haben deswegen während der Auflagefrist einen Einwand eingereicht, in dem wir die Aufnahme des Bikens in die Verordnung und den Einbezug der entsprechenden Behörden und Organisationen fordern.

Zur Schutzverordnung geht’s hier

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/naturschutz/naturschutzgebiete/schutzverordnung-unteres-toesstal.html